SBFI

NACHTRÄGLICHER ERWERB DES FH-TITELS (NTE)

Formulare / Positivliste

Das Merkblatt beschreibt alle Punkte, die es für den nachträglichen Erwerb des FH-Titels zu beachten gilt: Voraussetzungen, Gesuchseingabe, notwendige Unterlagen sowie Entscheid und Rechtsmittel. Sie finden darin ebenfalls Informationen zur Gebühr, zur Diplomurkunde sowie zum Diploma Supplement.


Die Gesuchseingabe muss zwingend mittels offiziellem Gesuchsformular erfolgen. Letzteres dient auch als Checkliste. Das Gesuch ist unter Nachweis der eingezahlten Bearbeitungsgebühr an folgende Adresse zu senden:

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Diplomanerkennung / NTE-FH
Einsteinstrasse 2
3003 Bern

Praxisänderung ab 01.01.2013

Personen, die den Fachhochschultitel nachträglich über das Verfahren NTE-FH erwerben wollen und noch keine qualifizierende Weiterbildung im Fachbereich Gesundheit absolviert oder begonnen haben, müssen seit 1. Januar 2013 die entsprechende Weiterbildung nach Art. 1 Abs. 3 Bst. c der Verordnung des WBF über den NTE-FH vom 4. Juli 2000 (Stand 01.01.2015), zwingend auf Hochschulstufe absolvieren. Weiterbildungen, die nicht an einer Hochschule absolviert und als gleichwertig beurteilt wurden (Positivliste), werden mit Blick auf den NTE-FH nur noch angerechnet, wenn die Aufnahme der Weiterbildung vor dem 1. Januar 2013 erfolgt.

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